Seit einem Jahr gibt es nun den neuen Personalausweis. Viele Bürgerinnen und Bürger sind sich jedoch noch nicht der neuen Möglichkeiten des Ausweises bewusst. Der bisherige Ausweis ist ein so genannter Sichtausweis und ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie sich z. B. bei Polizei- und Grenzkontrollen ausweisen können.
Mit dem neuen Ausweis kann man sich zudem in der Online-Welt schnell, einfach und sicher ausweisen – egal wo man gerade ist. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Dienst das Online-Ausweisen mit dem neuen Personalausweis auch anbietet.
Ein Chip im Inneren der Karte ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Ausweis von zu Hause aus über das Internet oder an Automaten nutzen können – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion.
Mit der Online-Ausweisfunktion wird eine sichere Identifizierung im Internet oder der Altersnachweis ermöglicht. So ist z.B. die Online-Abfrage des Punktestandes beim Kraftfahrt-Bundesamts möglich. Die Online-Ausweisfunktion muss beim Bürgerbüro freigeschaltet werden. Dies kann auch nachträglich geschehen. Die Freischaltung kostet 6 Euro.
Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird ein Lesegerät benötigt. Zur Förderung dieser neuen Möglichkeiten hat der Bund aus Mitteln des Konjunkturpakets II Gelder zur Verfügung gestellt, um die Verfügbarkeit von Lesegeräten zu fördern. Bei den Geräten handelt es sich um Basislesegeräte ohne eigene Tastatur zur PIN-Eingabe. Der Sicherheitsstandard wird auch bei diesen Geräten als hoch beschrieben.
Im Bürgerbüro in der Hindenburgstrasse 9 a werden ab sofort diese Lesegeräte kostenlos an Neustadter Bürgerinnen und Bürger abgegeben, die die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben bzw. aktivieren wollen. Dies gilt, solange der Vorrat reicht.
Weitere Informationen zu den Funktionen und Möglichkeiten des neuen Personalausweises finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de