Der Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliges Marienheim“ liegt in der dritten Fassung bis einschließlich 31. Oktober 2011 öffentlich aus. Der Planentwurf kann zusammen mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und den relevanten Gutachten an der Informationstafel im Erdgeschoss und bei der Abteilung Stadtplanung (3.OG) während der Dienstzeiten (Mo – Do 8.00 – 12.30 und 13.30 – 16.00 Uhr, Fr 8.00 – 12.00 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden.
Im Rahmen dieser erneuten öffentlichen Beteiligung, die der Stadtrat in seiner Sitzung Ende September beschlossen hatte, können ausschließlich Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen (siehe Amtsblatt 038/2011) schriftlich oder mündlich vorgetragen werden.