Seit dem ersten Oktober 2011 hat die DHV Speyer einen neuen Rektor. Der bisherige Prorektor, Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland war am 25. Juli 2011 vom Senat der Hochschule als Nachfolger von Univ.-Prof. Dr. Stefan Fisch gewählt worden, der das Amt zwei Jahre lang inne hatte.
Der 1951 geborene Wieland studierte in Bielefeld und Cambridge Rechtswissenschaft. Erste wissenschaftliche Erfahrungen sammelte er nach seinem Staatsexamen altarbeiter von Univ.-Prof. Dr. Dr. E.-W. Böckenförde an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Hier promovierte er 1984 mit einer Arbeit über das Thema "Die Freiheit des Rundfunks". Anschließend sammelte er von 1984 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht wichtige Erfahrungen am höchsten deutschen Gericht, bevor er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Prof. Dr. Alexander Hollerbach, Seminar für Rechtsphilosophie und Kirchenrecht, an die Universität Freiburg im Breisgau zurückkehrte. In Freiburg wurde ihm 1989 Venia Legendi für Öffentliches Recht einschließlich Finanz- und Steuerrecht, Rechtsvergleichung verliehen. Thema seiner seiner Habilitationsschrift waren „Die Konzessionsabgaben“. In der Folgezeit nahm Wieland Lehrstuhlvertretungen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Universität Bielefeld war, bis er 1991 einen Ruf auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld annahm. 1996 bis 1998 war er Prorektor für Personal und Finanzen dieser Universität gehörte. 2001 übernahm Wieland den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Fachbereich Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt, wo ihn schließlich 2007 der Ruf auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der DHV Speyer erreichte, wo er sich außer in Lehre, Forschung und Weiterbildung auch als stellvertretender Direktor der Bibliothek und seit 2010 auch als Prorektor in die Selbstverwaltung der Hochschule einbrachte.
Wielands Forschungs- und Lehrschwerpunkte liegen in den Bereichen Verfassungsrecht, Finanzverfassungsrecht, Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Ein sehr umfangreiches Publikationsverzeichnis weist ihn in diesen Bereichen als äußerst renommierten Wissenschaftler aus. Wichtige Publikationen widmete Wieland der kommunalen Aufgabenträgerschaft nach dem Grundsicherungsgesetz, der Aufgabenzuständigkeit und Finanzierungsverantwortung verbesserter Kinderbetreuung und dem Schutz des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen gegenüber Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Betätigung im nationalen und europäischen Recht.
Seine umfangreichen Kenntnisse konnte Wieland bislang in zahlreichen verantwortungsvollen Funktionen einbringen. So ist bzw. war er Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, der Gemeindefinanzreformkommission des Bundes, der Enquetekommission Kommunen des Landtags Rheinland-Pfalz, der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung und der Enquetekommission Verfassungsreform des Hessischen Landtags. Wieland wirkte als Sachverständiger für die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen und nahm Prozessvertretungen des Bundespräsidenten, des Bundestags, der Bundesregierung, von Landesregierungen und Kommunen vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und verschiedenen Landesverfassungsgerichten wahr.