Am Freitag, gegen 16.30 Uhr befuhr ein 70-jähriger Bürger aus dem Landkreis mit seinem Pkw, Opel die Gerolsheimer Straße in Richtung Gerolsheim. Er fuhr über die dortige Verkehrsinsel und beschädigte ein Verkehrszeichen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde bei dem Mann eine erhebliche Unterzuckerung festgestellt. Es wurde ein Notarzt verständigt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeugführer mit körperlichen Mängel nur am Verkehr teilnehmen dürfen, wenn die Einschränkung keine Auswirkung auf ihre Fahrtüchtigkeit hat. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dies nun mittels eines Gutachtens prüfen lassen. Die bewusste Teilnahme trotz eines einschränkenden köprerlichen Mangels stellt eine Straftat dar.
Im Zweifel sollte der betroffene Verkehrsteilnehmer sich bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen.