Kreis Germersheim – „Eine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge, unter den vom Land erarbeiteten Bedingungen, wird es im Landkreis Germersheim nicht geben“, betonen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Dietmar Seefeldt.
„Die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erarbeitete Rahmenvereinbarung führt zu einer Besserstellung gegenüber anderen gesetzlich Versicherten und birgt auch für die Kommunen weitere finanzielle Nachteile.“
Der Kreis schließt sich damit der Empfehlung des Landkreis- und Städtetages an.
Im Februar hatten das Ministerium und die gesetzlichen Krankenkassen die „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge“ unterzeichnet. Die Landkreise und kreisfreien Städte können nun entscheiden, ob sie dieser Vereinbarung beitreten.
„Es gibt drei Punkte in dieser Rahmenvereinbarung, weshalb der Landkreis Germersheim nicht beitreten wird: Erstens ist es nicht möglich, auf der elektronischen Karte die vorgegebenen Leistungseinschränkungen für diesen Personenkreis zu vermerken. Das würde eine Besserstellung gegenüber nicht gesetzlich Versicherten bedeuten. Zweitens würden Leistungen für Flüchtlinge von den Ärzten gesondert abgerechnet, was ebenfalls eine Besserstellung gegenüber den gesetzlich Versicherten bedeutet, deren Behandlungen dem Budget der Abrechungssysteme unterliegen. Und drittens kämen auf den Landkreis wieder einmal höhere Kosten zu“, erklärt Landrat Brechtel.
Die Rahmenvereinbarung des Landes sieht beispielsweise eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10 Euro pro Monat je Leistungsberechtigtem vor.
Dietmar Seefeldt: „Bei diesem Abrechungssystem über die elektronische Gesundheitskarte müssten die Kriterien im Einzelfall geprüft werden. Es ergäbe sich daraus keine Verwaltungseinsparung, die die Höhe dieser Verwaltungsgebühr zugunsten der Krankenkassen rechtfertigt. Schließlich geht das Ganze auch günstiger: Der Kreis wickelt die Abrechnung ambulanter Leistungen der Hilfen zur Gesundheit bereits heute schon über das Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen ab und zahlt dafür lediglich eine Verwaltungsgebühr von 1 % der Leistungsaufwendungen.“
Der Landkreistag und der Städtetag Rheinland-Pfalz empfehlen übereinstimmend, der Rahmenvereinbarung nicht beizutreten.
„Dieser Empfehlung schließen wir uns aus Gründen der Gerechtigkeit und aus Kostengründen an“, so Brechtel und Seefeldt abschließend.