Ingelheim – Eine Förderzusage in Höhe von 1,2 Millionen Euro überreichte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen gemeinsam mit Ulrich Dexheimer, Sprecher des Vorstandes der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an Franz Göbel, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Ingelheim am Rhein (WBI).
Das Land Rheinland-Pfalz fördert über die ISB mit dem Darlehen und einem Tilgungszuschuss von rund 170.000 Euro die Entstehung eines Neubaus mit 18 Wohnungen in der Königsberger Straße in Ingelheim.
Sichtlich erfreut zeigte sich Franz Göbel durch die Förderung bezahlbaren Wohnraum in Ingelheim schaffen zu können:
„Mit dieser Förderung ist es möglich, die Wohnungen mit einer Nettokaltmiete von sieben Euro pro Quadratmeter zu vermieten“,
so Göbel. Die Bauarbeiten auf dem Grundstück haben schon begonnen, die ersten Mieter können Ende Januar 2017 einziehen.
„Es entsteht ein Neubau mit Wohnungen, die alle schwellenfrei über einen Aufzug erreichbar sein werden. Sechs Wohnungen sind barrierefrei und drei davon sogar behindertengerecht“,
fügt Franz Göbel noch hinzu. Oberbürgermeister Ralf Claus betonte zusätzlich, dass gerade in Ingelheim die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum sehr groß ist. Die WBI, die in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen feiert, lässt in Ingelheim sichtlich Wohnraum entstehen.
„Bis 2019 bauen wir mit der WBI rund 250 Wohnungen im Ingelheim Stadtgebiet“, betont Ralf Claus.
Als vorbildhaftes und vielversprechendes Projekt lobte die Ministerin das Objekt in der Königsberger Straße. Begeistert schaute sie sich die Pläne und Grundrisse an.
„Mit diesem Projekt wird deutlich, wie mit Hilfe der sozialen Mietraumförderung des Landes zukunftsfähig und bezahlbar gebaut werden kann. Hier wird ein wichtiger Beitrag geleistet, in Ingelheim bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der auch der demografischen Entwicklung gerecht wird“, so Doris Ahnen.
Mit dem ISB-Darlehen Mietwohnungen und Modernisierung werden der Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau, Aus- und Umbau, die Umwandlung sowie Erweiterung von Mietwohnungen gefördert. Daneben werden Tilgungszuschüsse für das Grunddarlehen und das Zusatzdarlehen etwa für standortbedingte Mehrkosten, Abrisskosten oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Einbau von Aufzügen bis zu 25 Prozent gewährt.