Viernheim / Darmstadt – Das Verwaltungsgericht Darmstadt (Aktenzeichen: 2 K 1546/14.DA) hat die Klage der EDEKA Südwest GmbH gegen die vom Kreis Bergstraße versagte Nutzungsänderung (Umnutzung in einen Schuheinzelhandelsmarkt) abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin (EDEKA) zu tragen. Dies teilt 1. Stadtrat Jens Bolze in einer Pressemitteilung mit.
Nach erfolgtem Ortstermin und mündlicher Verhandlung, zu der auch die Stadt Viernheim beigeladen war, verkündete das Verwaltungsgericht am 18. Dezember 2015 das Urteil, die Klage abzuweisen. Die zwischenzeitlich eingegangene konkrete schriftliche Begründung wurde dem Magistrat in seiner letzten Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Bekanntlich wollte EDEKA den Kreis dazu verpflichten, ihr den beantragten Bauvorbescheid für die Umnutzung eines Lebensmittelmarktes in einen Schuheinzelhandelsmarkt zu erteilen.
Ob EDEKA Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist nicht bekannt.