Kreis Mainz-Bingen – Die Bevölkerung des Landkreises Mainz-Bingen wächst. Daher gilt es, ausreichend Wohnraum zu schaffen und zugleich der im Landesentwicklungsplan festgeschriebenen Leitlinie „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gerecht zu werden.
Um diese Ziele zu erreichen und zugleich den Lebenswert und die Ursprünglichkeit der rheinhessischen Dörfer zu erhalten, gewähren Bund und Land Fördermittel. Für die Bearbeitung der Anträge, die Auszahlung der Beträge und nicht zuletzt für eine umfassende Beratung zeichnet der Landkreis verantwortlich. In seinem Gebiet gibt es 56 anerkannte Dorferneuerungsgemeinden, in denen Konzepte, die der Strukturverbesserung dienen, finanziell unterstützt werden.
Diese Förderung kommt nicht nur öffentlichen, sondern auch privaten Bauherren zugute: Rund 250.000 Euro stellt das Land jährlich für private Vorhaben in den Dorferneuerungsgemeinden zur Verfügung. Bearbeitet und genehmigt werden die Anträge von der Kreisverwaltung, die pro Projekt nicht nur bis zu 20.000 Euro zuschießen kann, sondern vor allem auch zu dorfgerechter Architektur berät.
„Der Klassiker ist die Schaffung von Wohn- oder Arbeitsräumen in Nebengebäuden oder Scheunen“,
berichtet der Dorferneuerungsbeauftragte des Landkreises Ralph Heinrichs. „Aber auch wer beispielsweise ältere Gebäude im Ortskern zeitgemäß modernisieren will oder Dächer, Außenwände oder Fenster erneuern will, kann unter gewissen Voraussetzungen Zuschüsse erhalten. Am besten, man kontaktiert die Kreisverwaltung bereits zu Beginn der Planungsphase“. Oberster Grundsatz der Dorferneuerung ist, dass die Erhaltung alter Bausubstanz immer Vorrang vor zusätzlicher Neubebauung hat. Das typische Ortsbild, das durch regionaltypische Materialien und handwerkliche Techniken geprägt ist, soll bewahrt, kann jedoch durchaus auch modern interpretiert werden.
Weitere Informationen, die Liste der Dorferneuerungskommunen sowie den Förderantrag gibt es im Internet unter www.mainz-bingen.de unter dem Schlagwort Dorferneuerung und beim Dorferneuerungsbeauftragten unter der Telefonnummer 06132/787-2117 sowie der E-Mailadresse heinrichs.ralph@mainz-bingen.de.