Kaiserslautern – Noch bis zum 1. April sind in der Kundenhalle der Kreissparkasse Dokumente, Abbildungen und Faksimile zum zweihundertjährigen Jubiläum des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu sehen.
Kaiserslautern als Standort für diese Ausstellung sei sehr gut gewählt, sagte Franz Link, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Kaiserslautern, denn tatsächlich war Kaiserslautern in den Anfangsjahren Gründungsstandort des Gerichts. Mehrere tausend Besucher pro Tag nutzen die Kundenhalle, ihnen werde durch die Ausstellung die verschiedenen Bedeutungen des Oberlandesgerichts für Demokratie, Recht, Gesetz und Freiheit nähergebracht, versicherte Link.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Willi Kestel, hob in seinem Grußwort auf die Bedeutung des Gerichts ab. Das 1815 zunächst als sogenanntes Appellationsgericht gegründete Gericht ist heute eines von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland, das höchste Gericht der Pfalz, es entscheidet letztinstanzlich und ist damit richtungsweisend in der rechtsstaatlichen Justiz. Angesichts mancher heutiger Entwicklungen in Europa
„scheint es naheliegend darauf zu verweisen, wie modern das damalige Appellationsgericht war“, sagte Kestel unter Hinweis auf „willfährige Parlamente, die Einfluss auf die Besetzung der Gerichte zulassen“.
Das vor 200 Jahren gegründete Gericht fußte auf den „Cinq Codes“, die Napoleon zuvor als Rechtsgrundlagen im Gebiet des nach dem Wiener Kongress Bayerischer Rheinkreis genannten Pfalz. Wesentliche Grundsätze darin legen die Gleichheit aller vor dem Gesetz fest, garantieren die Unabhängigkeit der Gerichte, bestimmen eine öffentliche und mündliche Verhandlung und führten die Funktion einer Staatsanwaltschaft ein.
Auch Dr. Charlotte Glück, Direktorin des Stadtmuseums Zweibrücken, umriss die Geschichte der Entstehung des Gerichts und beleuchtete die politischen Bedingungen von der Gründungszeit bis zum Hambacher Fest und darüber hinaus. Zweibrücken habe zu jener Zeit deutlich mehr Einwohner gezählt als beispielsweise Kaiserslautern und war zuvor Residenzstadt gewesen. Als die Pfalz Bayern zugeschlagen worden war, bestimmte der bayrische König Max I Joseph Zweibrücken als Standort, einerseits aus sentimentalen Gründen – er hatte Teile seiner Kindheit dort verbracht – andererseits als quasi Entschädigung dafür, dass Speyer Verwaltungssitz wurde. Rechtsgrundlage in der Pfalz blieb die napoleonische Auffassung, in Bayern herrschte jedoch bayrisches Recht. Recht, Gesetz, Freiheit, Demokratie kamen aufs Tapet, als Siebenpfeiffer, Wirth und weitere 1832 in Zweibrücken den Vaterlands- und Preßverein gründeten, um damit ihre Rechte einzufordern, was im Hambacher Fest gipfelte und im Jahr darauf Gerichtsprozesse nach sich zog.
Würden die „Helden von Hambach“ und damit die freiheitlichen Ideale vor dem Appellationsgericht bestehen oder verurteilt? Das Theaterstück „Freispruch.“ widmete sich diesem Thema und wurde während der Feierstunde von Schauspielern der Region Zweibrücken und Saarland aufgeführt. Der ehemalige Vizepräsident des OLG, Dr. Wolfgang Ohler und Autor Michael Dillinger haben das Stück geschrieben und lassen im Zweibrücker Gasthaus Ladenberger historische Figuren wie Kurzschrifterfinder Gabelsberger, Drucker Georg Ritter und Advokat und Abgeordnete Friedrich Schüler auftreten und auf die Nachricht vom Ausgang des Prozesses warten. Währenddessen lassen sie im Gründungslokal des Preßvereins die Ereignisse jener Zeit Revue passieren. Die theatralisch inszenierte Darbietung wurde vom Publikum nicht nur dank der gekonnt vorgetragenen Lieder der Marseillaise und „Die Gedanken sind frei“ mit großem Applaus belohnt.