Die Fahrt endete bevor sie losging – so könnte man kurz und knapp beschreiben was ein serbischer LKW-Fahrer am 17.03.2016 in Ludwigshafen erlebt hat. Gegen 11.30 Uhr wollte er die Ladung seines Sattelzuges, bestehend aus 18 Tonnen Altkleidern, beim Zollamt Ludwigshafen zur Ausfuhr nach Serbien verzollen lassen.
Doch bereits beim ersten Blick auf den Sattelzug fiel den Zollbeamten eine deutliche Überbreite des Sattelaufliegers auf worauf sie den Schwerverkehrskontrolltrupp des Polizeipräsidiums Rheinpfalz informierten.
Die Polizeistreife konnte vor Ort eine Fahrzeugbreite von 2,90 m feststellen – erlaubt wären maximal 2,55 m gewesen. Die Ursache für die Überbreite war schnell festgestellt: die 18 t Altkleider waren ohne jegliche Sicherung auf den Sattelauflieger verladen worden. Der Fahrzeugaufbau konnte jedoch dem Druck der Ladung nicht standhalten und wurde dadurch erheblich nach außen gedrückt.
Da die Ladung in dieser Art nicht auf dem eingesetzten Sattelanhänger gesichert werden konnte wurde die Abfahrt des Sattelaufliegers polizeilich untersagt. Der Absender der Altkleider holte seine Kleider in mehreren Fahrten mit einem Kastenwagen vor Ort ab und brachte sie zurück in sein Ludwigshafener Lager.
Dort warten sie nun darauf, in einem neuen Versuch nach Serbien auf die Reise geschickt zu werden – dann aber hoffentlich ordnungsgemäß gesichert!