Wiesloch – Das Amtsgericht Wiesloch hat eine osteuropäische Staatsangehörige wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 12 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Die 46jährige Frau hatte es unterlassen, jegliche Beiträge für ihre Angestellten zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu entrichten. Auf diese Weise war den Versicherungen ein Schaden von über 80.000 Euro entstanden.
Eine Kontrolle durch Zöllner der Heidelberger Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zentrallager eines Discounters im Raum Nordbaden offenbarte das kriminelle Verhalten der später Verurteilten. Um zu verhindern, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer an die zuständigen Einzugsstellen abführen musste, gab sie an, Inhaberin eines ausländischen Unternehmens zu sein. In dieser Funktion schloss sie mit dem Verantwortlichen des Lagers einen Werkvertrag und ließ ihre Arbeitnehmer für diesen in der Wertstofftrennung arbeiten.
Hierdurch erweckte sie wahrheitswidrig den Anschein, ihre Arbeitskräfte seien tatsächlich im Ausland beschäftigt und von dort lediglich zeitweise nach Deutschland entsandt worden, um hier im Rahmen des Werkvertrags tätig zu werden. Folglich erhoben die zuständigen Einzugsstellen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge von der angeblichen Firmeninhaberin.
Das Amtsgericht Wiesloch setzte die ausgesprochene Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus.