Darmstadt – Rund 110 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Arbeitskreises Geldwäscheprävention“ aus den unterschiedlichsten Institutionen aus ganz Deutschland waren jetzt zwei Tage lang Gäste des Regierungspräsidiums Darmstadt und diskutierten über aktuelle Themen und anstehende Gesetzesänderungen.
Michael Findeisen vom Bundesministerium der Finanzen erklärte, die Frage der Einführung einer Barzahlungsgrenze sei nun Thema der EU-Gremien. Er überraschte mit dem Hinweis, dass bereits ab Mitte 2016 aller Voraussicht nach nicht mehr nur der Vertragspartner, sondern auch die auftretende Person zu identifizieren sein wird. Von dieser Neuerung sind alle Unternehmen und Gewerbetreibenden betroffen, die schon jetzt nach dem Geldwäschegesetz Pflichten zu beachten haben. Das Regierungspräsidium Darmstadt wird nach Inkrafttreten der Regelung für seinen Zuständigkeitsbereich hierzu entsprechende Informationen herausgeben und hofft dabei insbesondere auf die Industrie- und Handelskammern als Multiplikatoren.
Marcel Vockrodt von der Universität Halle-Wittenberg beantwortete sachkundig viele Fragen zur „Dunkelfeldstudie“. Mit ihr wurde herausgearbeitet, welche Risiken im Nichtfinanzsektor bestehen und wie „Geldwäsche“ abläuft. Thomas Krause von der Deutschen Zentralen Verdachtsmeldestelle beim Bundeskriminalamt zeigte auf, dass die Zahl der Verdachtsmeldungen aus dem Nichtbankenbereich wieder rückläufig ist und diese sich noch stets unter 1% aller Meldungen bewegt. Karl-Heinz Theis von der Abteilung „Staatsschutz“ des Bundeskriminalamtes beschloss den ersten Veranstaltungs-tag mit einem anschaulichen Vortrag über Terrorismusfinanzierung.
Einen internen Meinungs- und Erfahrungsaustausch gab es schließlich am zweiten Tag. Die Teilnehmer der Aufsichtsbehörden der Bundesländer beschäftigten sich u.a. intensiv mit der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das Regierungspräsidium richtete diese erfolgreiche Tagung bereits zum achten Mal aus.
Nähere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der Behörde unter www.rp-darmstadt.hessen.de unter dem Pfad 'Sicherheit und Ordnung/Geldwäschegesetz' eingestellt.