Leipzig / Langen – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) hat am 7. April 2016 die Revision eines Windkraftbetreibers zurückgewiesen. Damit ist nun erstmalig ein höchstrichterliches Urteil in der Sache zu Gunsten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ergangen. Dabei ging es um die Störung von Navigationsanlagen der Flugsicherung durch Windkraftanlagen.
Ein Windkraftbetreiber hatte die Errichtung von vier Windkraftanlagen geplant. Wegen der möglichen Störung einer ca. 1,5 Kilometer entfernt liegenden Navigationseinrichtung der DFS hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der DFS gegen die Errichtung der Windkraftanlagen entschieden. Daraufhin lehnte die Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung der Windkraftanlagen ab. Dagegen hatte der Betreiber der Windkraftanlagen geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte im Jahr 2014 keinen Anlass gesehen, die Methode zu beanstanden, mit der von der DFS ermittelt wird, ob und ggfs. in welchem Ausmaß die Navigationsfunktion durch geplante Bauwerke gestört werde. Es hatte auch keine sonstigen Rechtsfehler festgestellt und die Klage abgewiesen. Dieses Urteil des OVG hat das BVerwG jetzt in vollem Umfang bestätigt.