Mannheim – Der Sozialausschuss des Städtetags Baden-Württemberg hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. April 2016, in Reutlingen zum wiederholten Mal mit der aktuellen Flüchtlingsunterbringung und den Themen der Integration befasst. Er hat als Signal in die Koalitionsverhandlungen Hinweise für die anstehenden Fragen formuliert und die Koalitionäre gebeten, diese noch in den Vertrag einzubeziehen.
„Sobald die neue Landesregierung feststeht, werden wir unser Anliegen der neuen Ministerin oder dem neuen Minister vortragen“, kündigte Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, an.
Der Sozialausschuss hat die vom Städtetag mehrfach vorgetragene Bitte bekräftigt, das Land möge die Belegungsstrategie für die Erstaufnahmeeinrichtungen mit den Kommunen transparent besprechen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn nun frisch sanierte Einrichtungen geschlossen und das Personal gekündigt werden, während in der vorläufigen Unterbringung noch Provisorien belegt seien. Die Stadt- und Landkreise planen jetzt für 2017 und sollten wissen, unter welchen Voraussetzungen sie im nächsten Jahr Investitionen auf den Weg bringen müssen, um bei einem Wiederanstieg der Flüchtlingszahlen keine neue Krisensituation zu produzieren. Bürgermeister Michael Grötsch, Vorsitzender des Sozialausschusses, mahnte an: „Die Kommunen müssen zumindest wissen, wie viele Plätze sie für die Anschlussunterbringung der jetzt schon aufgenommenen Flüchtlinge bereitstellen müssen.“ Das müsse nun alles Hand in Hand gehen, waren sich die Ausschussmitglieder, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Sozialbürgermeister aus dem ganzen Land einig.
Die Kommunen erwarten ferner, über Zahl und Status der Antragsteller sowie die Zahl derjenigen Antragsteller informiert zu werden, die einen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben, da sich danach beispielsweise die Vorsorge für Kita-Plätze richtet. Auch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter und insbesondere den kreisangehörigen Städten sei noch ausbaufähig, um Flüchtlinge schnell in eine Arbeit zu vermitteln.
Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnsitzauflage wollen die Städte und Gemeinden zeitnah mit dem Land über die Verteilung der anerkannten Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung sprechen und innerhalb von Baden-Württemberg ein Verfahren entwickeln, das auch die unterschiedlichen Belastungen durch Familiennachzug und andere integrationsrelevante Faktoren berücksichtigt. Nur so kann ausgeglichen werden, dass bis jetzt einige Städte überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen haben und bereits hohe Kosten durch den Familiennachzug entstanden sind, während andere Regionen ihr Durchschnittssoll noch nicht erfüllt haben. „Es geht nicht an, dass gerade auch Städte wie Mannheim, die ohnehin überproportional die Lasten der Zuwanderung zu tragen haben, sich hier wieder besonders hohen Soziallasten ausgesetzt sehen“, so Bürgermeister Grötsch.
Der Sozialausschuss hat schließlich die bisherige Forderung des Städtetags bekräftigt, die kleinteiligen Förderprogramme zusammenzufassen und in eine pauschalierte bedarfsorientierte Kostenerstattung für die kommunale Integrationsarbeit umzuwandeln.