Strafanzeige wegen polizeilicher Vollzugshilfe in Familiensache

Kaiserslautern – In einer Familiensache, die in der vergangenen Woche verhandelt wurde, übertrug das Amtsgericht Kaiserslautern Teile der elterlichen Sorge für einen 12-jährigen Jungen aus Kaiserslautern dem Stadtjugendamt Kaiserslautern. Übertragen wurde insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Der Junge sollte in einer Einrichtung untergebracht werden. Der Gerichtsbeschluss sprach auch aus, dass unmittelbarer Zwang angewendet werden und das Jugendamt polizeiliche Ordnungskräfte, falls erforderlich, hinzuziehen könne. Bei der Vollstreckung des Beschlusses wurden zwei Polizeibeamte hinzugezogen. Da der Junge nicht freiwillig mit seinem neuen Amtsvormund mitkam, wurde Zwang angewendet. Der mittels Handy teilweise gefilmte Vorgang erschien kurz darauf im Internet. Bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ging heute eine Strafanzeige ein, die auf diesen Film Bezug nimmt und den Polizeibeamten gefährliche Körperverletzung vorwirft. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern prüft anhand des Films und der vorhandenen Unterlagen, ob Ermittlungen einzuleiten sind.

Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass die Verbreitung von Filmen oder Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten nach § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie strafbar ist, wenn nicht die in diesem Gesetz bezeichneten Ausnahmetatbestände gegeben sind.