Mainz – Das Mainzer Domkapitel hat bei seiner Sitzung am Dienstag, 17. Mai, im Bischöflichen Ordinariat in Mainz den bisherigen Generalvikar des Bistums Mainz, Domkapitular Prälat Dietmar Giebelmann, zum Diözesanadministrator gewählt.
Diözesanadministrator Dietmar Giebelmann hat den Mainzer Domdekan, Prälat Heinz Heckwolf, zu seinem Ständigen Vertreter ernannt. Durch die Annahme des Rücktrittsgesuches von Kardinal Karl Lehmann durch Papst
Franziskus an dessen 80. Geburtstag ist im Bistum Mainz zum 17. Mai die so genannte Sedisvakanz eingetreten. Sedisvakanz bezeichnet den Zeitraum, in dem das Amt des Papstes oder eines Bischofs nicht besetzt ist. In dieser Übergangszeit übernimmt ein Diözesanadministrator die Leitung der Diözese. Mit dem Ende der Amtszeit des Bischofs endete entsprechend dem Kirchenrecht automatisch auch das Amt des Generalvikars.
Dietmar Giebelmann wurde am 17. September 1946 in Bad Honnef geboren. Nach dem Abitur am Johannes-Gymnasium in Lahnstein trat er in das Bischöfliche Priesterseminar in Mainz ein und studierte an der Mainzer Universität Theologie. Am 10. Juli 1971 wurde er durch Bischof Dr. Hermann Volk in Mainz zum Priester geweiht. Nach Kaplansjahren in Offenbach-Bürgel und Darmstadt-St. Ludwig wurde er 1976 Pfarrer von Urberach-St. Gallus. 1983 übernahm er die Pfarrei Neu-Isenburg-St. Josef. Im Jahr 1989 wurde er zum Dekan des Dekanates Dreieich gewählt und 1994 im Amt bestätigt.
Kurz vor seinem Wechsel ins Bischöfliche Ordinariat wurde Giebelmann 1995 zum Sekretär der Dekanekonferenz gewählt. Bischof Lehmann ernannte ihn am 1. Oktober 1996 zum Personaldezernenten und Referenten für die Ordensleute im Bistum Mainz. Im gleichen Jahr wurde er Mitglied des Geistlichen Rates und Ehrendomkapitular. 1997 wurde er residierender Domkapitular des Mainzer Domkapitels. Papst Johannes Paul II. würdigte ihn mit dem Ehrentitel „Ehrenprälat Seiner Heiligkeit“ (Prälat) im Jahr 1998. Am 1. Mai 2003 wurde er zum Generalvikar des Bistums Mainz ernannt. Am 1. Juli 2012 übernahm er außerdem in der Nachfolge des verstorbenen Weihbischofs Dr. Werner Guballa den Vorsitz des Aufsichtsrates des Caritasverbandes für die Diözese Mainz.
Heinz Heckwolf wurde am 4. März 1942 in Darmstadt geboren und wuchs in Lindenfels im Odenwald auf. Nach dem Theologiestudium in Mainz wurde er am 30. Juli 1967 von Bischof Hermann Volk im Mainzer Dom zum Priester geweiht. Als Kaplan war er anschließend in Gau-Algesheim und Darmstadt-St. Fidelis tätig. Im Jahr 1973 wurde er Pfarrer in Gustavsburg, 1980 zusätzlich Beauftragter des Bistums Mainz beim Hessischen Rundfunk. Bischof Lehmann berief Heckwolf im März 1993 zum Leiter des Dezernates Seelsorge im Bischöflichen Ordinariat. Im gleichen Jahr wurde Heckwolf zum residierenden Domkapitular und Pfarrer der Mainzer Dompfarrei und von Mainz-St. Quintin ernannt.
Von 1997 bis 2003 übernahm er zusätzlich die Leitung des Dezernates Jugendseelsorge im Bischöflichen Ordinariat. Seit dem 1. Oktober 1997 ist er Vorsitzender der Bischöflichen Dotation, die die Liegenschaften des Domes verwaltet und für den Haushalt von Domkapitel und Dom zuständig ist. Zum 1. Mai 2003 ernannte ihn Kardinal Lehmann nach Anhörung des Domkapitels zum Domdekan. Heckwolf ist außerdem Missionsdirektor des Bistums Mainz sowie Vorsitzender des Trägervereins der „Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral“ (KAMP) in Erfurt. 1986 wurde Heckwolf vom Mainzer Bischof zum Geistlichen Rat ernannt. Papst Johannes Paul II. würdigte ihn mit den Ehrentiteln „Kaplan seiner Heiligkeit“ (Monsignore) im Jahr 1994 und „Ehrenprälat Seiner Heiligkeit“ (Prälat) im Jahr 1998.
Stichwort: Diözesanadministrator
Ein Diözesanadministrator leitet ein Bistum, wenn der Bischofsstuhl nicht besetzt ist. Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz muss das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählen. Er übernimmt die Leitung des Bistums mit den Rechten und Pflichten eines Bischofs. Er darf jedoch keine Grundsatzentscheidungen treffen, die den künftigen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen. So muss etwa die Ernennung von Pfarrern durch den späteren Bischof bestätigt werden. Seine Amtsgewalt erlangt der Diözesanadministrator mit Annahme der Wahl. Er muss nicht bestätigt werden. Das Amt des Diözesanadministrators endet mit der Besitzergreifung der Diözese durch einen neuen Bischof. Der Diözesanadministrator muss nicht aus dem Kreis des Wahlkollegiums stammen, jedoch Priester und mindestens 35 Jahre alt sein.