Verbote dienen auf dem Alten Flugplatz dem Naturschutz

Weidetiere nicht füttern

Weidetiere sollen nicht gefüttert werden. Darauf weist die Stadt Karlsruhe hin (Symbolbild)

Karlsruhe – Der Alte Flugplatz Karlsruhe steht seit 30. November 2010 unter Naturschutz. Immer wieder beobachtet die Verwaltung allerdings Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung.

Sorge bereit ihr derzeit besonders das unnötige Füttern der Weidetiere, die dadurch lebensbedrohlich gefährdet würden. Die Pflanzen auf dem Areal seien für die Tiere die ideale Kost – und ausreichend.

Die Behörde bittet die Bevölkerung daher, die an den Eingängen auf Tafeln angebrachten, gut erkennbaren Verbote der Schutzgebietsverordnung zu respektieren, auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben, Hunde an der Leine zu führen und die Wild- und Weidetiere nicht zu füttern. Nicht erlaubt ist es beispielsweise außerdem, Pflanzen, Pflanzenteile oder Pflanzensamen einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (außer im Rahmen behördlich angeordneter Pflegemaßnahmen).

Für weitere Fragen steht der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Telefonnummer 0721 / 133-3101 oder per E-Mail unter umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de zur Verfügung.