GrünGürtelpark Seckbach Nord wird planungsrechtlich gesichert

Erhaltung der Landwirtschaft und der Freizeitgärten

Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 812 – GrünGürtelpark Seckbach Nord gefasst. Er ersetzt größtenteils den Bebauungsplan Nr. 446 – Seckbach-Nord aus dem Jahr 1986, der großflächig Wohnbebauungen vorsah.

Jetzt wird aber die planungsrechtliche Grundlage für den Aufbau, die Entwicklung und Gestaltung eines regionalen Biotopverbundsystems geschaffen.

„Kernelement ist dabei die Erhaltung der Landwirtschaft und der Freizeitgärten“,

sagt Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz.

„Andere Nutzungen werden ausgeschlossen.“

„Mit dem steigenden Bedarf an Wohnbauflächen in der Stadt steigt auch der Bedarf an wohnungsnahen Erholungsräumen“,

führt Bürgermeister Cunitz weiter aus.

„Die mit dieser Planung verfolgten Ziele und Zwecke erstrecken sich daher auf den Erhalt der klimaaktiven Fläche, die Fortentwicklung des Rad- und Fußwegenetzes, die Bereitstellung von Flächen für die Neuanlage von Freizeitgärten und die Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Deshalb treten anstelle der früher verfolgten Zielsetzung einer Wohnbebauung jetzt Flächen für die Landwirtschaft und private Grünflächen.“

Der Bebauungsplan ist somit aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt und an dessen Ziele angepasst. Vor seinem Inkrafttreten ist eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Der zurzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 446 trat 1986 in Kraft. Im Jahr 1987 wurde aber der Flächennutzungsplan des Umlandverbandes rechtswirksam, der andere Entwicklungsziele vorsah. Die Planungen für das Baugebiet Seckbach-Nord wurden daher nie in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Da der Freiraum nordwestlich von Seckbach einen unverzichtbaren Baustein für ein zusammenhängendes Grünkonzept darstellt, wurde das Plangebiet 1991 durch die Stadtverordnetenversammlung einstimmig als elementarer Bestandteil in den Frankfurter GrünGürtel aufgenommen. Die jetzige Planung bringt nun das kommunale Planungsrecht in Einklang mit den übergeordneten Zielen.

Das rund 84 Hektar große Plangebiet liegt nordwestlich des Ortsteils Seckbach. Es erstreckt sich im Westen bis an die Friedberger Landstraße, an einen im Südwesten gelegenen Gewerbebetrieb und im Norden bis an den Berger Weg. Im Osten reicht das Plangebiet mit großen Freizeitgärten bis an den Lohrpark heran. Im Südosten verläuft die Grenze entlang der Nußgartenstraße und weiter hinter der bestehenden Wohnbebauung „Im Staffel“ bis zum Auerweg. Dieser stellt die südliche Grenze des Geltungsbereichs und die Grenze zum unmittelbar anschließenden Huthpark dar.

Das Plangebiet wird auf großen Flächen landwirtschaftlich genutzt; im östlichen Teil liegen große zusammenhängende Freizeitgartengebiete. Im Westen befinden sich zahlreiche, aus Sicht des Naturschutzes wertvolle Strukturen und geschützte Biotope. Am nördlichen Ende der Nußgartenstraße stehen einzelne Wohnhäuser; an der Friedberger Landstraße/Ecke Berger Weg ist eine Baumschule mit Verkaufs- und Wohngebäuden angesiedelt.