Stuttgart – Über den geplanten Pilotversuch für ein zeitlich begrenztes Tempolimit von 120 km/h auf je einem Abschnitt der Autobahnen 81 und 96 ist noch keine Entscheidung gefallen.
Da es zwischen Land und Bund unterschiedliche Auffassungen über den vom Land vorgesehenen wissenschaftlichen Versuch gibt, hat das Verkehrsministerium noch einmal eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Grundlagen dafür in die Wege geleitet. Das Ergebnis wird voraussichtlich in einigen Wochen vorliegen, teilte das Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag in Stuttgart mit.
„Dann erst werden wir entscheiden,“
fügte er hinzu.
Bis dahin seien die technischen Vorbereitungen für den Versuch ausgesetzt worden. Zugleich wurde von Seiten des Landesministeriums erneut die Bereitschaft bekräftigt, mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich des Versuchs zu sprechen.
Das Ziel ist die genaue Eingrenzung der unfallbegünstigenden Umstände bzw. der Kombinationen unfallbegünstigender Umstände auf einzelnen Autobahnabschnitten. Hierzu gehören z.B. Streckencharakteristik, Verkehrsmenge, Abstandsverhalten, hohe Differenzgeschwindigkeiten und die Tageszeit. Das soll die Grundlage bilden, um künftig differenziert und vorausschauend auf genau bezeichneten Streckenabschnitten eingreifen zu können. Minister Hermann betonte:
„Das Ziel lautet mehr Verkehrssicherheit und weniger Unfälle. Es geht nicht um Gängelung von Autofahrern, sondern um die Minderung von Risiken im Verkehr.“