Bensheim (ots) – Erst nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung durfte ein 41-jähriger Mann seiner Wege gehen. Fahnder der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Südhessen hatten den Mann am Freitagabend (20.5.2016) auf der Rastanlage Bergstraße kontrolliert.
Dabei gab es eine ganze Menge zu überprüfen. Der Mann hatte einen nigerianischen Pass, eine italienische Aufenthaltskarte und eine italienische Identitätskarte vorzuweisen. So weit, so gut und noch alles in Ordnung.
Bei seinem internationalen nigerianischen Führerschein sah das schon anders aus. Die Fälschung des Dokuments war aber recht einfach zu erkennen, da er als Ausstellungsdatum den August 2017 auswies. Da der Mann keine andere Fahrerlaubnis besitzt, war damit schon einmal der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.
Auch mit dem Wagen stimmte etwas nicht. Die am Fahrzeug angebrachten Ausfuhrkennzeichen passten nicht zu dem angetroffenen Auto und die Versicherung war auch nicht für diesen Wagen abgeschlossen worden.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine weitere Straftat und das Benutzen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges auch nicht gestattet. Deshalb stellten die Fahnder die Kennzeichen, sowie den Führer- und Fahrzeugschein sicher.
Dass der Aufenthalt des 41-Jährigen für die Staatsanwaltschaft Krefeld wegen eines Betrugsdeliktes aus dem Jahr 2015 von Interesse ist, war für die Fahnder nicht mehr weiter überraschend.