Regierungspräsidium Karlsruhe weist das Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ aus

281 Hektar artenreicher Landschaft im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe stehen nun unter Naturschutz

Wiese mit blühenden Knabenkräutern auf Gemarkung Ittersbach; Foto: Dr. Aly / RPKA
Wiese mit blühenden Knabenkräutern auf Gemarkung Ittersbach; Foto: Dr. Aly / RPKA

Karlsruhe / Kreis Karlsruhe / Enzkreis – Seit 2014 arbeitete das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe an der Ausweisung eines Naturschutzgebietes rund um Pfinzweiler. Nun ist es soweit: Regierungspräsidentin Nicolette Kressl setzte heute (Dienstag, 24. Mai 2016) in Karlsruhe ihre Unterschrift unter die Verordnung. Damit werden 281 Hektar Wiesen und Wälder auf den Gemarkungen der Gemeinden Straubenhardt, Karlsbad und Marxzell Naturschutzgebiet.

Vorangegangen waren ein Jahr der fachlichen Vorbereitung und über zwei Jahre intensiver Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, Bürgermeistern, Gemeinderäten, Landwirten, Naturschützern und Trägern öffentlicher Belange. Den Abschluss fand das Verfahren im April mit einer vierwöchigen Offenlage in den Rathäusern und Landratsämtern.

Die jetzt unterschriebene Fassung berücksichtigt soweit wie möglich die Belange und Interessen der vor Ort Tätigen und Verantwortlichen. Beispielsweise wurde die Größe des Gebietes – ursprünglich waren aus einem 395 Hektar großen Suchraum 347 Hektar ausgewählt worden – auf 281 Hektar reduziert.

„Wir freuen uns über die hohe Akzeptanz des Naturschutzgebietes in Straubenhardt und Marxzell und bauen darauf, dass diese mit der Zeit auch in Karlsbad weiter wächst“,

sagte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.

Gerne hätte das Regierungspräsidium das Naturschutzgebiet auch im Karlsbader Gemeinderat vorgestellt und darüber informiert. Dieses Angebot sei leider nicht genutzt worden. Da es an der Schutzwürdigkeit der Gewanne Fautsäcker und Zwerräcker, die jetzt nicht Teil des Naturschutzgebietes sind, keinen Zweifel gibt, sieht das RP Karlsruhe nun die Gemeinde Karlsbad in der Verantwortung, diese wertvollen Flächen zu schützen. Das Regierungspräsidium werde die Entwicklung dieser Flächen daher genau im Auge behalten.

„Wir hoffen, wir haben dazu beigetragen, der Bevölkerung den ganz besonderen und hohen Wert der Natur vor ihrer Haustür zu verdeutlichen“,

sagen die zuständigen Referenten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Dr. Silke Schweitzer und Dr. Christoph Aly.

„Wir haben mit unserem Kollegen Dr. Daniel Baumgärtner vom Ökomobil des Regierungspräsidiums Karlsruhe und den ehrenamtlich tätigen Naturschützern viele Hundert Stunden in Gespräche investiert. Uns war es ein Anliegen, die Ausweisung des Schutzgebietes im Dialog mit allen Interessierten voran zu bringen.“

Das RP hatte rund 20 Veranstaltungen angeboten, die guten Zuspruch fanden.

In Straubenhardt und Marxzell stimmten die Gemeinderäte mit breiter Mehrheit dem Vorschlag des Regierungspräsidiums zu. In der Offenlage trugen lediglich vier Eigentümer Bedenken vor. In Karlsbad forderte der Gemeinderat dagegen eine Verkleinerung der unter Schutz zu stellenden Fläche; 25 Einwendungen wurden gegen die Einbeziehung konkreter Flurstücke erhoben. Alle Einwender erhalten in den kommenden Tagen Antwort auf ihre Bedenken aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe.

„Der Schlüssel zur Erhaltung der Schönheit von Wiesen ist ihre sachgerechte Pflege. Weil wir uns um die Naturschutzgebiete intensiv kümmern können – nur 3 % im Regierungsbezirk tragen dieses Prädikat -, ist die Ausweisung eines Naturschutzgebietes gleichzeitig eine Pflege-Zusicherung durch die Naturschutzverwaltung des Landes Baden-Württemberg“,

erläuterte Dr. Silke Schweitzer.

Auch nach der Ausweisung des Naturschutzgebietes genießen bisherige rechtmäßige Nutzungen und Einrichtungen grundsätzlich Bestandsschutz. Dies beinhaltet die Nutzung und Unterhaltung von Wegen, Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Telefon und die Nutzung von Gärten, Wiesen, Ackerflächen oder Streuobstwiesen. Die Errichtung neuer „baulicher Anlagen“ ist allerdings untersagt.

Bei der Bewirtschaftung der Wiesen ist die maximal zweimalige Nutzung erlaubt, die Düngung ist eingeschränkt, entlang der Gewässer müssen Altgrasstreifen zu Gunsten der Tierwelt stehen bleiben, konkret bekannte Brutstandorte seltener bodenbrütender Vogelarten müssen geachtet werden – wobei der zusätzliche Arbeitsaufwand der Landwirte entschädigt wird. Darüber hinaus besteht für Landwirte die Möglichkeit zum Vertragsabschluss. Denn wer weitergehende Einschränkungen zu Gunsten der Natur akzeptiert, erhält einen Zuschuss nach der Landschaftspflegerichtlinie. Das Regierungspräsidium wird Anfang 2017 in einem Pflege- und Entwicklungsplan vorstellen, wo das sinnvoll und wünschenswert ist; eine Gebietsbetreuerin wird dann die Landwirte beim Vertragsabschluss aktiv beraten.

Die Besonderheit und die Naturschätze des Gebietes wurden in einer 33-seitigen Würdigung zusammengestellt. So fand sich bei den letzten Kartierungen im vergangenen Jahr eine Fülle seltener und gefährdeter Arten im jetzigen Naturschutzgebiet. In den Wiesen leben 19 Heuschrecken-, 46 Tag- und 204 Nachtfalterarten, viele davon selten und gefährdet und anderswo bereits verschwunden. Nicht weniger als 120 Vogelarten wurden beobachtet, 74 davon als Brutvögel, was fast ein Drittel aller in Baden-Württemberg überhaupt vorkommenden Brutvogelarten bedeutet. Unter den Brutvögeln sind Raritäten wie das Braunkehlchen, die Grauammer und der Wendehals und unter den Zugvögeln und Wintergästen der Kranich, die Kornweihe und der Große Brachvogel. Die gegebene extensive Nutzung und die Größe machen dieses Wiesengebiet attraktiv für Arten, die ansonsten in Baden-Württemberg kaum noch Lebensmöglichkeiten finden. Beides kann nun durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet erhalten werden.

Auf der Homepage des Regierungspräsidiums ist der gesamte Text der Rechtsverordnung und eine Karte mit dem Geltungsbereich eingestellt: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref55/Seiten/Naturschutzgebiete.aspx