Karlsruhe (ots) – Eine mit zwei Haftbefehlen gesuchte Frau, wurde gestern Vormittag durch Zivilfahnder der Bundespolizei auf ihrer Arbeitsstelle in Untergrombach aufgesucht.
Die 51-Jährige wurde wegen Erschleichen von Leistungen und wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 550 Euro verurteilt. Da sie die Strafe bisher nicht bezahlt hatte, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben.
Der Arbeitgeber hatte ein Einsehen und bezahlte die 550 Euro für seine Angestellte. Somit konnte die 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.