Donnersbergkreis / Kaiserslautern – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat gegen einen 35-jährigen Mann aus dem Donnersbergkreis Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war der 35-Jährige mit dem Opfer, einer 54-jährigen Frau aus dem Donnersbergkreis, befreundet und hatte sie am Tatabend Ende April diesen Jahres in seine Wohnung eingeladen. Dort konsumierten beide erhebliche Mengen an Alkohol. Nachdem die Frau aufgrund des genossenen Alkohols bewusstlos wurde, zündete er zweimal mit einem Feuerzeug ihre Haare an und schleifte sie schließlich vor seine Wohnungstür, wo er sie liegen ließ. Das Opfer löschte das Feuer selbst durch unbewusste Bewegungen mit den Händen. Eine dritte Person, die der 35-Jährige alarmiert hatte, rief ärztliche Hilfe herbei. Das Opfer überlebte mit Brandverletzungen. Der 35-Jährige filmte seine Handlungen teilweise mit seinem Mobiltelefon.
Mit der Anklage wird gegen den 35-Jährigen der Vorwurf des versuchten Mordes erhoben, da er den Tod der Frau billigend in Kauf genommen und grausam und aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe, nämlich aus dem nichtigen Anlass, die Frau aus seiner Wohnung zu bekommen, nachdem sie ihm lästig gefallen war. Der 35-Jährige erklärte, er habe die Frau nicht anzünden, sondern mit dem Klickgeräusch seines Feuerzeugs wecken wollen. Gefilmt habe er, um der Frau später zeigen zu können, was passiert, wenn man zuviel trinkt. Der 35-Jährige, der Jahre zuvor schon einmal wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden war, befindet sich wegen der Schwere der Tat in Untersuchungshaft. Das Landgericht Kaiserslautern hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.