Neustadt an der Weinstraße – Beim Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße sind Klagen der kreisfreien Stadt Kaiserslautern und des Landkreises Kaiserslautern gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2015 vom 24. Juli 2015 eingegangen.
In diesen Bescheiden hat das Land Rheinland-Pfalz gegenüber der Stadt Kaiserslautern für das Jahr 2015 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 48.050.795 € und gegenüber dem Landkreis Kaiserslautern für das Jahr 2015 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 23.785.228 € festgesetzt.
Die Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte, Landkreise und kreisfreien Städte (kommunale Gebietskörperschaften) in Rheinland-Pfalz erhalten ergänzend zu ihren sonstigen Einnahmen zur Deckung ihrer Aufwendungen und Auszahlungen Leistungen des Landes nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz.
Die Zuweisungen des Landes setzen sich zusammen aus allgemeinen und zweckgebundenen Finanzzuweisungen innerhalb des Steuerverbundes (Finanzausgleichsmasse) und zweckgebundenen Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes. Zu den allgemeinen Zuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz zählen die Schlüsselzuweisungen. Diese sind allgemeine Deckungsmittel ohne Zweckbindung.
Beide Klagen sind bisher nicht begründet worden. Wann die Streitsachen terminiert werden, ist noch nicht abzusehen.
Verwaltungsgericht Neustadt, Verfahren 3 K 414/16.NW und 3 K 415/16.NW