Westpfalz (ots) – Aufgemotzte Fahrzeuge haben Polizeibeamte im Rahmen einer mobilen
Verkehrskontrolle ins Visier genommen. Insbesondere ging es darum, nicht zulässige Veränderungen festzustellen. Die Bilanz: Von 19 kontrollierten Fahrzeugen, die sich die Beamten „herauspickten“, mussten 19 beanstandet werden.
In 16 Fällen erhielten die jeweiligen Fahrzeugbesitzer eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, weil durch nicht zulässige Veränderungen an ihren Autos die Betriebserlaubnis erloschen war. In zehn Fällen war das „Tuning“ so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Drei Fahrer erhielten eine Verwarnung, zehn einen Mängelbericht.
Kopfschütteln löste der Einfallsreichtum eines BMW-Besitzers bei den Polizisten aus: Der junge Mann wollte die Heckleuchten seines Fahrzeugs tönen – aber nicht „so wie alle anderen“ mit Farbe oder Folie, sondern auf seine ganz eigene Weise. Dafür hatte der Autofreak schwarze halterlose Nylonstrümpfe gekauft und diese über die Heckleuchten seines BMW gestülpt.
Aber: Auch diese pfiffige Idee konnten die Beamten nicht durchgehen lassen – das Verdunkeln der Heckleuchten ist nicht zulässig, denn es ist gefährlich.
Fazit: Ohne den Kauf der Strümpfe (und den „Einbau“ am Fahrzeug) hätte der junge Mann nun 135 Euro gehabt, um beispielsweise seine Freundin zum Essen auszuführen – statt dessen muss er das Geld an die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer überweisen…