Neustadt: Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt.

Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR Rheinpfalz bis spätestens 29.07.2016 ein schriftliches Gebot abzugeben.
Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:

(Gemarkung / Flurst.Nr./ Fläche m² / Werteinheiten / Nutzungsart / Lage / Mindestgebot in €)

  • Geinsheim / 6196 / 2101 / 785,15 / Weingarten / Am Neustadter Fußpfad / 9.000
  • Geinsheim / 6218 / 1075 / 414,57 / Weingarten / Am Neustadter Fußpfad / 4.600

Im Mindestgebot sind die Beiträge zur Flurbereinigung enthalten.

Die Beiträge zur Aufbaugemeinschaft sind im Mindestgebot jedoch noch nicht enthalten und sind zusätzlich zum abgegebenen Gebot vom Erwerber zu übernehmen.

Auf das Flurstück Nr. 6196 entfallen 237,41 € Wiederaufbaubeiträge und aufdas Flurstück Nr. 6218 121,48 € Wiederaufbaubeiträge.

Hinweis: Das Masseland beinhaltet keine Wiederbepflanzungsrechte.

Für die Landzuteilung gelten die vom DLR Rheinpfalz festgelegten Zuteilungsbedingun­gen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.

Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden.

Eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungs-bedingungen liegen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Konrad-Adenauer-Str. 35 in 67433 Neustadt, Zimmer 311, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie bei  Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft,  Hans Heiß, Am Bildstöckel 1 in 67435 Neustadt/Weinstraße nach vorheriger Absprache zur Einsichtnahme aus.

Die Bewerbungsvordrucke können dort zu vorgenannten Terminen abgeholt werden.

Im Auftrag
gez. Barbara Meierhöfer

Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.

Ansprechpartner für das Verfahren sind:

  • Projektleiter: Carsten Wiesner (Tel.: 06321/671-1203)
  • Sachgebietsleiter Planung und Vermessung: Hans Geymann (Tel.: 06321/671-1199)
  • Sachgebietsleiterin: Antoinette Hammel (Tel.: 06321/671-1204)