Rhein-Pfalz-Kreis – Für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2017 gelten neue gesetzliche Fristen. Alle Weinbauern werden um Beachtung gebeten.
Ab Freitag, 1. Juli 2016 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Montag, 1. August 2016 und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren.
Die Antragsfrist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt dann die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Eine nachträgliche Meldung ist dann nicht mehr möglich.
Die Antragsunterlagen sind in der Kreisverwaltung bei Pirmin Müller (0621 5909-421; pirmin.mueller@kv-rpk.de) erhältlich.