Ex-Partner stalkt 28-Jährige
Am 12.06.2016, erstatte eine 28-jährige Ludwigshafenerin auf der Polizeiwache eine Strafanzeige gegen ihren 58-jährigen Ex-Lebenspartner. Gegen diesen hatte sie beim Amtsgericht eine Gerichtliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, womit dem Mann jeder Kontakt und jede Annäherung verboten wurde. Am 09.06.2016, besuchte die 28-Jährige eine Freundin in Altrip. An deren Wohnung bemerkte sie ihren Ex-Freund, der sich in den Hecken versteckte und sie beobachtete. Am nächsten Tag, 10.06.2016, schickte er der jungen Frau eine SMS – auch dies stellt einen Verstoß gegen die gerichtliche Verfügung dar.
Am 12.06.2016, ging die 28-Jährige mit einer Freundin spazieren. Sie bemerkte, dass den 58-Jährigen, der in der Nähe ihrer Wohnung in seinem Auto saß. Letztlich folgte er den beiden Frauen auch zu Fuß.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz eingeleitet. Die Frau wurde über ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Ferner erhält sie Hinweise zum Umgang mit Stalkern. Dem Mann werden in einem intensiven polizeilichen Gespräch, die Konsequenzen seines Handelns aufgezeigt.
Westpfälzerin in Ludwigshafen von Freund geschlagen
Eine 22-jährige aus der Westpfalz erstattete am 12.06.2016 hier auf der Wache Strafanzeige gegen ihren 25-jährigen Lebensgefährten. Beide waren zu Besuch bei der Mutter der Mannes in Ludwigshafen. Hier kam es zum Streit. Während der Auseinandersetzung soll der Mann der jungen Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die 22-Jährige berichtete, dass sie bereits seit zwei Jahren Gewalt und Unterdrückung durch ihren Partner erleben muss. Gegen den 25-Jährigen wurde ein polizeiliches Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbot verfügt und ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Die Interventionsstelle wurde informiert und um Beratung der Frau gebeten.
Erleben auch Sie Gewalt in der Partnerschaft? Sprechen Sie mit uns: Die Polizei ist für Sie ständig und schnell erreichbar: Notruf 110 Wir bieten Opfern effektiven Schutz: Prävention, konsequente Strafverfolgung sowie weitreichender Opferschutz und -hilfe durch ein umfassendes Konzept beteiligter Behörden und Organisationen gewährleistet dies.