Gemarkung Martinshöhe – Die beschädigte Windradkraftanlage im Bereich der L 465 wurde mittlerweile von einer Fachfirma mittels Kraneinsatz sowie partiell visuell begutachtet.
Die empfohlenen Maßnahmen zur Entfernung sowie Sicherung loser Teile wurden fachgerecht durchgeführt, sodass von dem Rotor mit seinem Blättern keine weitere Gefahr für die öffentliche Straße ausgeht. In Absprache zwischen dem Fachbereich Verkehr der Kreisverwaltung Kaiserslautern und der Polizei Landstuhl wurden folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen verfügt:
Die Vollsperrung der L 465 zwischen Martinshöhe (Einmündung L 464) und Rosenkopf wird aufgehoben. Die Sperreinrichtungen und die sonstigen Verkehrszeichen sind schnellstmöglich zu entfernen. Soweit aus Richtung Martinshöhe von der L 465 nach rechts abgehende Wirtschaftswege gesperrt wurden, sind diese Sperrungen ebenfalls aufzuheben. Die Sperrung der aus Richtung Martinshöhe nach links (Richtung beschädigtes Windrad) abgehenden Wirtschaftswege bleibt vorerst aufrechterhalten.
Bis zur Demontage der Maschine inklusive der Rotorblätter bleiben die Zuwegungen sowie die direkte Zufahrt zur Windkraftanlage allerdings nach wie vor gesperrt; der dortige Bereich darf nicht betreten werden.