Diez: Wer kann Angaben zum Aufenthalt des flüchtigen Strafgefangenen Sascha Ball machen?

Diez – Nach der Flucht des Strafgefangenen Sascha Ball aus der JVA Diez haben Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt nach 10 Tagen unter Druck der Medien eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet.

Aufruf der Staatsanwaltschaft und der Polizei

Nach der Flucht eines Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalt Diez bitten die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Polizei Rheinland-Pfalz die Bevölkerung um Mithilfe. Der 47 Jahre alte Häftling Sascha Ball war am 07.06.2016 bei einem begleiteten Freigang in Limburg geflohen. Sein Fluchtweg und aktueller Aufenthaltsort sind unbekannt. Zu einer beschleunigten Ergreifung des Flüchtigen veranlasste die Staatsanwaltschaft Frankenthal eine Öffentlichkeitsfahndung. Herr B. ist 182 cm groß bei kräftiger bis korpulenter Gestalt, hat braune Augen, trägt üblicherweise eine Brille und eine Halbglatze mit dunklem Haarkranz.

Hinweise zum Aufenthaltsort des Gesuchten bitte an das Landeskriminalamt Mainz unter der Nummer 06131 – 652833 oder an jede andere Polizeidienststelle.

Staatsanwaltschaft verzögerte die Information der Öffentlichkeit

Wie bereits aus früheren Fällen hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal eine frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit mutmaßlich verhindert. Der Strafgefangene Sascha Ball, ein verurteilter Frauenmörder und Vergewaltiger, war während eines Freiganges in Limburg geflohen und ist seitdem flüchtig. Statt die Öffentlichkeit zu warnen, verteidigt der Leitende Oberstaatsanwalt die Nichtbekanntmachung damit, dass der zu lebenslanger Haft Verurteilte keine Merkmale hat. Sprich: man würde ihn sowieso nicht erkennen. Das nach 10 Tagen veröffentlichte Foto spricht eine andere Sprache.

Staatsanwaltschaft sieht Zeitung als verantwortlich für gescheiterte Ermittlung

„Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hatte nach der Flucht eines Verurteilten am 07.06.2016 zunächst in Übereinstimmung mit den Polizeibehörden von einer Öffentlichkeitsfahndung nach umfassender Abwägung abgesehen, u. a. um die Ermittlungen im Umfeld des Verurteilten möglichst unbemerkt und effektiv durchführen zu können.

Diese Maßnahme wurde durch eine ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte Veröffentlichung einer Zeitung über die Flucht des Verurteilten vereitelt.“,

so die Staatsanwaltschaft Frankenthal.

„Ferner haben inzwischen verschiedene Medien veraltete Lichtbilder des Verurteilten gezeigt. Diese Veröffentlichung ist kontraproduktiv, weil der Verurteilte inzwischen erheblich anders aussieht. Durch die Verbreitung ungeeigneter Lichtbilder besteht die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die laufenden Ermittlungen hineingezogen werden und dass die Bearbeitung unbrauchbarer Hinweise unnötig Kapazitäten der Ermittler bindet, welche für die eingesetzten spezifischen Instrumente dringend benötigt werden. Infolgedessen hat die Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit der Polizei entschieden, eine Öffentlichkeitsfahndung mit einem aktuellen Lichtbild des Verurteilten durchzuführen. Für den Zeitpunkt dieser Aktion sind auch ermittlungstaktische Gründe maßgeblich, welche nicht öffentlich genannt werden können, um den Aufklärungserfolg nicht zu gefährden.“,

so die Staatsanwaltschaft weiter.

Haben Staatsanwaltschaft und Justizministerium versagt?

Ob die Staatsanwaltschaft Frankenthal auf Weisung des zuständigen Justizministeriums handelte, ist zur Zeit unklar. Die Öffentlichkeitsfahndung ist nur auf Druck der Medien zustande gekommen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Ströber hält dies weiterhin für falsch.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ist deshalb für den Strafgefangenen zuständig, weil dieser im Jahr 1995 eine 46 Jahre alte Frau umgebracht hatte. 1997 hatte er eine andere Frau vergewaltigt und wurde des Mordes überführt.