Kaiserslautern (ots) – Auch Fahrradfahrer müssen zur Nachtzeit mit eingeschaltetem Licht fahren. Weil ein 41-Jähriger aus dem Stadtgebiet dies nicht beherzigte, wurde er am späten Donnerstagabend zur Kontrolle gebeten.
Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann einen etwas „seltsam“ wirkenden Gegenstand in der Jacke hatte. Als er dann durchsucht wurde, kam ein Dolch zum Vorschein. Weil das Führen eines Dolches grundsätzlich nicht erlaubt ist, erwartete den 41-Jährigen nun einen Anzeige nach dem Waffengesetz.