Berlin – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) betont, dass mit dem zum 19. Juni 2016 eingeführten Recht von Verbrauchern auf ein Basiskonto in Deutschland kein Neuland betreten werde. Denn Girokonten sind aus dem Alltag des Verbrauchers bereits heute nicht mehr wegzudenken. Die eigene Kontoverbindung stellt eine wichtige Voraussetzung dar, damit jeder Verbraucher am Wirtschaftsleben teilnehmen kann.
Daher bieten die Kreditinstitute bereits seit 1995 ein „Girokonto für jedermann“ an. Vor über 20 Jahren haben sie damit im Wege der Selbstregulierung sichergestellt, dass grundsätzlich jeder Verbraucher ein Konto zumindest auf Guthabenbasis erhält. Mit Erfolg: Eine im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie zeigt, dass selbst in EU-Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Konto, wie z.B. in Frankreich oder Schweden, die für Deutschland ermittelte Kontoversorgungsquote von 99 Prozent nicht übertroffen wird.
Die DK weist zudem auf Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher hin: Sollte ein Institut es ablehnen, ein Basiskonto einzurichten, oder sollte es ein Basiskonto kündigen, besteht wie bereits beim Girokonto für jedermann unverändert die Möglichkeit, diese Entscheidung durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle überprüfen zu lassen – und das kostenfrei und schnell.