Mainz – „Die Landesregierung wird den von den jüngsten Unwetterschäden betroffenen Menschen in Rheinland-Pfalz mit einem ganzen Paket von Maßnahmen helfen. Das reicht von der Elementarschadenshilfe bis zu steuerlichen Erleichterungen.“ Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der heutigen Kabinettssitzung, in der die Ministerinnen und Minister über die Möglichkeiten der Unterstützung durch die einzelnen Ressorts berichtet hatten.
Landwirtschaftsminister Volker Wissing wies darauf hin, dass in der Landwirtschaft insbesondere die Gemüseanbaugebiete in der Vorderpfalz, Obstbetriebe, vor allem Kirschen und Erdbeeren, und Futterbaubetriebe in den Mittelgebirgsregionen in Rheinland-Pfalz betroffen seien. Derzeit würden mittels des Einsatzes von Drohnen die Schäden in den betroffenen Gebieten erhoben. „Wir wollen möglichst schnell ein verlässliches Bild des Ausmaßes der Schäden haben“, sagte Landwirtschaftsminister Volker Wissing.
Unter anderem hat der Ministerrat heute beschlossen, 500.000 Euro Finanzhilfe zur Schadensbeseitigung infolge der Unwetter und Starkregenereignisse seit dem 27. Mai zur Verfügung zu stellen. „Die Mittel stehen in einem Topf zur Verfügung, aus dem eine Unterstützung zur Beseitigung so genannter Elementarschäden gewährt werden kann“, erläuterte Innenminister Roger Lewentz.
Diese Finanzhilfen könnten nur nach existenzgefährdenden Schäden bei land- und forstwirtschaftlichen sowie gewerblichen Betrieben und Privatgeschädigten gewährt werden, die durch ein Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung bei einem größeren Personenkreis eingetreten seien. Dabei handele es sich um Billigkeitsmaßnahmen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch bestehe. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich. „Die Finanzämter werden einzelfallbezogene Entscheidungen im Sinne des Steuerbürgers treffen. So könnten unter Umständen fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Dadurch werde gewährleistet, dass die besonderen Umstände im Einzelfall hinreichend berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind Erleichterungen beim Nachweis von Spenden zugunsten der von den Unwettern Betroffenen vorgesehen. Als Nachweis für die Geltendmachung von Spenden reiche es beispielsweise aus, den Kontoauszug eines Kreditinstituts vorzulegen, wenn die Einzahlung auf ein speziell eingerichtetes Spendenkonto erfolgt ist. Auch Spendenaktionen von nicht gemeinnützigen Spendensammlern oder Aktionen von steuerbegünstigten Körperschaften, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke fördern, können steuerlich gefördert werden.“
„Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können uns darauf vorbereiten und damit Schäden erheblich mindern“, sagte Umweltministerin Ulrike Höken. Sie wies darauf hin, dass Rheinland-Pfalz in den vergangenen 25 Jahren rund eine Milliarde Euro in den Hochwasserschutz investiert habe. Allein in diesem Jahr seien 40 Millionen Euro für die Sanierung von Dämmen und den Bau technischer Hochwasserschutzanlagen eingeplant. Weitere 20 Millionen Euro fließen in die Renaturierung von Gewässern im Rahmen der „Aktion Blau Plus“. „Wir müssen unseren Flüssen und Bächen wieder mehr Raum geben und damit den Wasserrückhalt in der Fläche vergrößern“, erklärte Höfken. Der Klimawandel macht Hochwasserschutz und -vorsorge auch an kleinen Gewässern wichtiger als je zuvor.
„Mit Technik können wir Hochwasser aber nicht immer aufhalten. Wir müssen ein Risikobewusstsein schaffen und Vorsorge treffen.“ Deshalb unterstütze das Land die 25 kommunalen Hochwasserpartnerschaften an allen großen Flüssen in Rheinland-Pfalz. Zudem fördere das Land die Erstellung kommunaler Hochwasserschutzkonzepte mit bis zu 90 Prozent. Auf der Umweltministerkonferenz in der vergangenen Woche haben die Länder auf Initiative von Rheinland-Pfalz die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gefordert.