Kreis Karlsruhe. Die angespannte finanzielle Situation des Landkreises Karlsruhe ist auch eine Folge der Sozialkosten, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel machte in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags klar, dass dies zum einen auf die kontinuierlich gestiegenen Fallzahlen, aber auch auf die steigenden Standards in der Sozial- und Jugendhilfe zurückzuführen ist.
So sind die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Zeitraum von 2006 bis 2015 von 28,6 auf 49,8 Mio EUR gestiegen. Der Nettoaufwand für die vollstationäre Pflege ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 von 7,3 Mio EUR auf 8,9 Mio EUR gestiegen.
Der Landrat betonte, dass die Standards nicht von der Landkreisverwaltung, sondern vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Zwar seien Verbesserungen für die Begünstigten erfreulich und zu begrüßen, die entsprechenden Kosten müssen jedoch meist von der Sozial- und Jugendbehörde des Landkreises erbracht werden.
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, der aktuellen Landesheimbauverordnung sowie der neuen Rahmenverträge in der stationären Pflege für Baden-Württemberg sowie für die Jugendhilfe seien weitere Kostensteigerungen zu erwarten, die in der Regel nicht ausgeglichen werden. Nach einer Einschätzung der kommunalen Landesverbände kämen auf den Landkreis Karlsruhe im Bereich der Eingliederungshilfe zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 7 Mio EUR zu, bei der stationären Hilfe zur Pflege ist in den nächsten drei Jahre mit Kostensteigerungen von 2 Mio EUR und bei der Jugendhilfe mit Mehrausgaben von 700.000 EUR jährlich zu rechnen.