Mainz – Ab dem 1. Juli 2016 ist der Versand von Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit (AU) über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) an die zuständige Krankenkassen nur noch für AOK- und BKK-Versicherte möglich.
Seit mehreren Jahrzehnten betreibt die KV RLP eine Sammelstelle für AUBescheinigungen. Vertragsärzte können die AU-Bescheinigungen für GKVVersicherte – mit Ausnahme der Ersatzkassen – an die KV RLP schicken. Die KV RLP übernimmt anschließend die Weiterleitung an die jeweilige Krankenkasse.
Die Innungskrankenkasse (IKK), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Knappschaft haben ihre Teilnahme an der AU-Sammelstelle der KV RLP zum 30. Juni 2016 beendet. Versicherte dieser drei Kassenarten müssen daher ab diesem Zeitpunkt, so wie Versicherte der Ersatzkassen bisher auch, ihre AU-Bescheinigungen selbst an ihre Krankenkasse weiterleiten.
Ab dem 1. Juli 2016 ist die Weiterleitung von AU-Bescheinigungen durch die Vertragsärzte über die AU-Sammelstelle der KV RLP an die Krankenkassen nur noch für Versicherte aller Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und sämtlicher Betriebskrankenkassen (BKK) möglich.