Worms (ots) – Ein 47-jähriger Wormser befuhr mit seinem PKW am gestrigen Dienstag, gegen 21:45 Uhr, die B 9 aus Richtung Mainz kommend in Richtung Worms.
Zeitgleich befuhr ein 46-jähriger Autofahrer aus der VG Wonnegau die B9 in entgegengesetzter Richtung. Beide wollten sodann in die L 425 einbiegen. Hierbei missachtete der Wormser die bestehende Vorfahrtsregelung, wodurch es zur Kollision beider Fahrzeuge im Einmündungsbereich kam. Der Aufprall war so heftig, dass eines der beteiligten Autos über die Verkehrsinsel geschleudert wurde und auf der Gegenfahrbahn zum Stehen kam. Ursache für die Vorfahrtsmissachtung dürfte der übermäßige Alkoholkonsum des Unfallverursachers gewesen sein. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von annähernd 1,5 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Beide beteiligten PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf mehr als 35.000 Euro.
Die Unfallstelle musste bis um Mitternacht für die Dauer der Aufräumarbeiten gesperrt werden. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte kam es zu keinen Verkehrsbeeinträchtigungen.