Bobenheim-Roxheim – Ein 81-jähriger Hauseigentümer einigte sich mit einer dubiosen Dachdeckerfirma über die Sanierung seines Garagendaches zu einem Preis von 400 €.
Nach dem die Arbeiter jedoch asbesthaltige Platten vom Gargendach abgetragen hatten und dabei sogar die Grundmauer beschädigten, forderten die Männer plötzlich eine Summe von 4000 €.
Da dem Hauseigentümer dies eindeutig zu hoch erschien, verständigte er die Polizei und seine Tochter. Da die Arbeiter weder eine Reisegewerbekarte, noch eine Genehmigung zur Entsorgung von Asbest verseuchten Materialien vorweisen konnten, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges und wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen eingeleitet.
Da alle Beschuldigten über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankenthal eine Sicherheitsleistung erhoben und die Beschuldigten anschließend auf freien Fuß entlassen.
Dieser Fall zeigt, dass man bei Haustürgeschäften stets wachsam sein sollte und im besten Falle vorher den Rat eines Experten einholt, sonst wird das vermeintliche Schnäppchen schnell zur Kostenfalle.