Mannheim – Neu aufgestellte Fahrradbügel am Willy-Brandt-Platz bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Fahrräder bahnhofsnah abzustellen und anzuschließen. Im Zuge der Aufstellung werden in den kommenden Wochen zurückgelassene, fahruntaugliche Fahrräder durch die Abfallwirtschaft entfernt. Die Behördennummer 115 gibt Auskunft über den Verbleib vermisster Fahrräder.
Fahruntaugliche Fahrräder hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft im Vorfeld mit einer Banderole gekennzeichnet. Diese müssen dann innerhalb einer Frist von vier Wochen bewegt werden. Andernfalls werden sie, wie in diesem Fall, entfernt und danach noch sechs Monate lang aufbewahrt. Gegen Nachweis des Eigentums können Besitzer ihre Fahrräder wieder erhalten. Nicht abgeholte Fahrräder werden entsorgt. Im Bereich des Hauptbahnhofs werden die Räder in einer gezielten Aufräumaktion entfernt. Im restlichen Stadtgebiet geschieht dies innerhalb des laufenden Tagesgeschäfts.
Wer sein kaputtes Fahrrad dauerhaft an einem Ort parkt, muss damit rechnen, dass dieses entfernt wird. Solche Räder können auf Grundlage des Straßenrechts abtransportiert werden, denn sie sind als Fund zu behandeln.