Ludwigshafen – Gleich zwei drogenbeeinflusste Fahrzeuglenker konnte die Polizei am Freitagnachmittag feststellen.
Bei einem PKW-Lenker konnten Auffälligkeiten hinsichtlich der Einnahme von Betäubungsmittel festgestellt werden, weshalb die Beamten einen entsprechenden Drogenvortest durchführten. Da dieser positiv auf THC reagierte, wurden dem PKW Lenker eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Er muss nun mit einem entsprechenden Verfahren rechnen.
Kurze Zeit später wurde der Führer eines Kleinkraftrades kontrolliert. Dieser hatte anstatt des aktuellen Versicherungskennzeichens eines aus dem Jahr 2013 montiert. Bei der anschließenden Überprüfung konnten auch bei ihm Auffälligkeiten hinsichtlich der Einnahme von Betäubungsmittel (Amfetamin und THC) festgestellt werden. Auch ihm wurde aufgrund dieser Feststellungen eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Da der 32-Jährige keinen gültigen Führerschein vorzeigen konnte, muss er nunmehr auch noch mit einem Verfahren wegen Fahren ohne Führerschein rechnen.