Bobenheim-Roxheim – Im Zeitraum zwischen 12:00 und 14:20 Uhr des 10.07.2016 touchierte ein unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug ein auf dem Parkplatz des Seehotels „Bader“ geparktes Fahrzeug und flüchtete anschließend von der Unfallörtlichkeit. Am Pkw des Geschädigten entstand ein Sachschaden in Höhe von 800 €.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.