Wörth u.a. – Am 10.07.2016 wurde mehrfach durch Eigentümer der Baggerseen im Dienstgebiet mitgeteilt, dass Personen unberechtigt baden würden und es teilweise auch durch das Abstellen von Fahrzeug im absoluten Halteverbot zu Behinderungen kommt.
Nicht alle Örtlichkeiten seien bedenkenlos zu betreten. Wenn Sie eine Abkühlung suchen, dann erkundigen Sie sich bitte vorher wo durch die Verbandsgemeinden das Baden erlaubt und ungefährlich (!) ist. Die Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinden ahnden Verstöße mit Bußgeldern.