Germersheim – Ein 52-jähriger Rollerfahrer wurde am Montag, dem 11.07.2016, um 09:35 Uhr, in der 17er-Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen, bei der sich herausstellte, dass es sich bei dem Roller um ein Kleinkraftrad handelte.
Die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Rollerfahrer nicht nachweisen, weshalb er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt wurde.