Rhein-Neckar-Kreis – Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat aktuell das Jahresprogramm 2017 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Dessen Ziel ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden.
Das Jahresprogramm 2017 konzentriert sich dabei noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung, die Belebung der Ortskerne sowie auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte. Dabei können unter anderem wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion sogar eine erhöhte Förderung erhalten. Ferner werden Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ prioritär berücksichtigt.
Anträge für die Aufnahme in das ELR-Förderprogramm können ab sofort bis zum 28. Oktober 2016 über die Städte und Gemeinden beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung und beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Im Antrag müssen die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele, der Maßnahmenplan mit Einzelprojekten und das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dargestellt sein. Es können unter anderem Projekte von Unternehmen, Gemeinden sowie von Privatpersonen mit den Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen oder zum Verfahren gibt es bei den jeweiligen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises, unter www.rp.baden-wuerttemberg.de oder bei Barbara Schäuble, Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, E-Mail: barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221 522-2501.