Neustadt an der Weinstraße – Ein 13-jähriger Rollerfahrer wurde am Freitag, dem 29.07.2016, um 17:15 Uhr, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Roller die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h überschritt.
Die nunmehr erforderlich Fahrerlaubnis liegt nicht vor.