Wörth / Karlsruhe / Berlin – Die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe bleibt nach dem Kabinettbeschluss des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) im Vordringlichen Bedarf.
Dazu teilt der Südpfälzer Bundestagsabgeordnete, Dr. Thomas Gebhart, mit:
„Ich bin davon ausgegangen, dass die Rheinbrücke auch nach der Abstimmung der Ministerien weiter im „Vordringlichen Bedarf“ ist. Bereits im geltenden Bundesverkehrswegeplan ist das Projekt als vordringlich eingestuft. Damit hatte der Bund schon vor Jahren die Voraussetzung für die Finanzierung geschaffen. Denn wir wissen: Die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist für die Region das wichtigste Infrastrukturprojekt.
Das Projekt wurde bislang deswegen nicht realisiert, weil die Landesregierungen noch kein Baurecht geschaffen haben. Ich werde nicht locker lassen, bis die Rheinbrücke endlich gebaut ist.“
Planfeststellungsverfahren entkoppelt
Heute wurde zwischen den Staatssekretären die Entkopplung des gemeinsamen Planfeststellungsverfahren vereinbart. Das Land Rheinland-Pfalz hat dies dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt. Jedes Bundesland wird ein eigenes Planfeststellungsverfahren einleiten. Die Brücke kann 2017 gebaut werden, so der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing.
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz suchen neue, machbare Möglichkeit für Rheinquerung