Mannheim – Ob heimische Vögel, Wildbienen oder Fledermäuse: Viele geschützte Tierarten leben an und in Gebäuden. Fensterläden, Regenrinnen oder Dachstühle bieten ihnen oft einen ungestörten Platz für ihre Nester. Bis Bauarbeiten oder Abriss anstehen.
„Setzen sie sich mit der Naturschutzbehörde der Stadt Mannheim in Verbindung, wenn sie wissen oder vermuten, dass geschützte Tiere dort nisten, wo sie bauen wollen“, appelliert Umweltbürgermeisterin Felicitas Kubala und ergänzt: „Die Experten der Stadt helfen Ihnen jederzeit bei der Suche nach einer Lösung. Es bieten sich oft ortsnahe Ersatznistkästen für unterschiedliche Vogelarten, künstliche Schwalbennester am Dachgiebel oder Fledermauskästen für Hauswände an.“ Rücksicht auf den Artenschutz zu nehmen, sei zudem gesetzlich gefordert, so die Dezernentin. Um Bauherren Tipps und Hinweise zum richtigen Artschutz zu geben, hat die Stadt jetzt einen ausführlichen Flyer herausgegeben, der unter www.mannheim.de/bauen-und-artenschutz zu finden ist. Hier gibt es einen Überblick der häufigsten Tierarten, die besten Bauzeiten und den Kontakt zur Naturschutzbehörde.
Nester geschützter Arten dürfen nicht zerstört werden
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, geschützte Arten zu verletzen oder zu töten. Viele geschützte Tiere wie z. B. Mauersegler und Haussperlinge, Fledermäuse oder Hornissen dürfen auch bei ihrer Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser und Überwinterung nicht gestört werden. „Fortpflanzungs- und Ruhestätten wie Nester dürfen nicht entfernt, beschädigt oder unzugänglich gemacht werden – auch nicht, wenn z. B. Mehlschwalbe und Mauersegler sich gerade in ihrem Winterquartier in Afrika befinden “, ergänzt Paul Hennze vom NABU und ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter der Stadt Mannheim. Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
GBG baut Wohnungen für Vögel
Dass ein passendes Heim für Vögel oder andere Tiere oft genauso schwer zu finden ist, wie für Menschen, weiß auch die GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft. Bei Modernisierungen von Gebäuden achtet sie deshalb besonders auf den Artenschutz. „Als bei den Arbeiten an den Wohngebäuden in der Untermühlaustraße in einer Nische ein Mauersegler-Paar entdeckt wurde, sind die Arbeiten erst einmal eingestellt worden“, erklärt Matthias Henes, Hauptabteilungsleiter Bauausführung. „Anschließend haben wir an den Giebeln fleißig Ersatznistkästen in die neue Wärmedämmung eingebaut – insgesamt gibt es jetzt 81 bezugsfertige Nistkästen für Mauersegler, Fledermäuse, Meisen und Spatzen.“ Nach Einbau, Verputzen und Anstrich sind von außen nur noch die Einflugöffnungen zu sehen.
Kontakt:
Falls Sie Tiere an Ihrem Bauprojekt finden, die möglicherweise geschützt sind, setzen Sie sich mit der Naturschutzbehörde in Kontakt:
Tel. 0621/293-7436 oder -7440, E-Mail: 67.2.NatS@mannheim.de
Hilfe und Beratung für Ihr Bauvorhaben bieten außerdem die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten der Stadt:
Paul Hennze (NABU): Tel. 0621/472961
Dr. Gerhard Rietschel, Biologe: Tel. 0621/891989