Frankfurt (ots) – (va) Wegen Hehlerei, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Roller- und Handydiebstahls müssen sich zukünftig zwei Jugendliche vor Gericht verantworten.
Zivilfahnder kontrollierten am Mittwoch, den 10.08.16 gegen 23.00 Uhr, einen 15-Jährigen, der auf einem geklauten Roller die Straße Zur Kalbacher Höhe in Richtung Marie-Curie-Straße unterwegs war. Dieser gab an, dass nicht er, sondern sein 17-jähriger Kumpel das Zweirad vor eineinhalb Wochen in Steinbach am Taunus entwendet habe. Zum Beweis bestellte er den Kumpel zur Kontrollstelle. Tatsächlich gab sein Freund den Rollerdiebstahl zu. Zudem fanden die Zivilfahnder bei ihm noch ein geklautes Handy. Das hatte er einem Klassenkameraden auf der Klassenfahrt in Köln Anfang Juli 2016 gestohlen.
Bei dem 15-jährigen Rollerfahrer entdeckten die Zivilfahnder dann noch mehrere Gramm Haschisch und eine Tablette Ecstasy.
Das Kleinkraftrad, das Handy und die Drogen stellten die Zivilbeamten sicher. Die Erziehungsberechtigten durften die Jugendlichen nach den polizeilichen Maßnahmen mit nach Hause nehmen.