Rheinstetten – Bald sind die Nüsse und das Obst reif und können geerntet werden. Städtische Obstbestände wurden in Obstversteigerungen versteigert.
Die Stadt Rheinstetten weist darauf hin, dass das Bedienen an fremden Obst- und Nussbäumen kein Kavaliersdelikt ist, sondern Diebstahl darstellt. Das Ernten ist nur dem Eigentümer bzw. Pächter erlaubt.