Wiesbaden – Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. August, beschlossen, dem Bürgerbüro Wiesbaden 6,5 Personalstellen zu Verfügung zu stellen.
Der zuständige Stadtrat Dr. Oliver Franz erläutert, dass mit Einführung des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 zahlreiche Änderungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros zugekommen seien.
„Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie auch die Vorgesetzten, dauerhaft an der Belastungsgrenze gearbeitet haben, konnten sie das gestiegene Aufgabenpensum nicht mehr kompensieren“,
legt Dr. Franz den notwendigen Schritt dar.
„Meine Aufgabe als zuständiger Dezernent ist natürlich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, die sie entlasten. Zusätzlich wurden die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger immer länger – ein Handeln war deshalb unvermeidbar“,
schließt Franz ab.
Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers wieder eingeführt. Bei der Anmeldung und Abmeldung ins Ausland müssen Eigentümerinnen und Eigentümer nun eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorlegen. Diese muss im Melderegister registriert und archiviert werden. Ebenso muss die Meldebehörde bei fehlenden Angaben den Wohnungsgeber anschreiben und anhören. Auskünfte aus dem Melderegister zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels dürfen mit Einführung des Bundesmeldegesetzes nur erteilt werden, wenn die Bürgerin oder der Bürger vorher in die Erteilung eingewilligt haben. Außerdem müssen alle Melderegisteranfragen für zwölf Monate protokolliert und archiviert werden.
Die in Wiesbaden zugewiesenen Asylsuchenden werden ebenso alle im Melderegister registriert. Dadurch entsteht ein erheblicher Mehraufwand, der wiederum zu längeren Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger führt. Um dem entgegenzuwirken, hat der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden – zusätzlich Personalstellen geschaffen.