Bruchmühlbach-Miesau; Bei der Kontrolle eines mit drei jungen Männern besetzten Pkw um Mitternacht in der Industriestraße konnte der 18jährige Fahrzeugführer aus dem westlichen Landkreis nur den Fahrzeugschein vorweisen.
Auf Nachfrage zum Führerschein gab dieser freimütig zu, gar keinen zu besitzen. Neben einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer, kommt auf die Halterin ebenfalls eine Strafanzeige zu, weil sie ihm das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.